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VG Regensburg: öffentlich-rechtliche Namensänderung, Änderung des Vornamens in Schreibweise ohne Zirkumflex, Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, Vorrang des Verfahrens nach dem Personenstandsgesetz für eine Feststellung der Unrichtigkeit bzw. Berichtigung der Beurkundung im Personenstandsregister, nur unwesentliche Behinderung durch Probleme bei der Schreibweise, keine Namensänderung wegen fremdsprachigen Ursprungs, keine Schutzwürdigkeit des eigenmächtigen Auftretens im Rechts- und Geschäftsverkehr unter dem begehrten Namen, Auswirkungen des sog. Selbstbestimmungsgesetzes
Urteil vom 18.12.2024 – RN 3 K 22.1733